Ab 01.01.2025 biete ich – nur in meiner Fahrschule – neu eine sogenannte obligatorische Grundfahrausbildungnach Ausbildungsheft an. Dabei ist es nicht mehr nur der Fahrlehrer oder der Fahrschüler der das Vorgehen bestimmt, sondern beide Seiten orientieren sich an einem fixen Ausbildungsprogramm – einer Grundfahrausbildung nach Heft.
Die neue obligatorische Grundfahrausbildung nach Heft ist Teil einer «internen Studie» und dient als Idee von zukünftigen Fahrausbildungen..
VORSCHULUNG VORSCHULUNG VORSCHULUNG VORSCHULUNG
1 Lektion à 150 Minuten 1 Lektion à 75 Minuten 1 Lektion à 75 Minuten 1 Lektion à 75 Minuten
Diese obligatorische Grundfahrausbildung gilt nur für die Fahrschule Zberg! Die Ausbildung umfasst: 4 Doppel- und 12 Einzellektionen sowie das Stadtfahren und kostet CHF 1650.00 (Fahrstunde CHF 60.00)
Die obligatorische Grundfahrausbildung kann maximal um 375 Minuten – also um 5 Lektionen à 75 Minuten – gekürzt werden!
1650 Min. kosten CHF 1650.00 1500 Min. kosten CHF 1560.00 1425 Min. kosten CHF 1510.50 1350 Min. kosten CHF 1458.00 1275 Min. kosten CHF 1402.50
Die obligatorische Grundfahrausbildung kann maximal um 750 Minuten – also um 10 Lektionen à 75 Minuten – verlängert werden!
Die obligatorische Grundfahrausbildung kann maximal um 5 Lektionen gekürzt werden, also neu: 3 Doppel- und 9 Einzellektionen sowie das Stadtfahren. Kosten CHF 1402.50 (Fahrstunde CHF 66.00) Die obligatorische Grundfahrausbildung kann maximal um 10 Lektionen verlängert werden, also neu: 6 Doppel- und 18 Einzellektionen sowie das Stadtfahren. Kosten CHF 2325.00 (Fahrstunde CHF 58.15)
Kosten für zusätzliche Fahrlektionen bei der obligatorischen Grundfahrausbildung:
Kosten für eine eventuelle zweite Fahrprüfung bei der obligatorischen Grundfahrausbildung:
600 Minuten kosten CHF 552.00
inklusive 2. Fahrprüfung!
Muss die praktische Fahrprüfung wiederholt werden, gelten im Minimum: 1 Doppel- und 6 Einzellektionen, inkl. Einfahren/Prüfung! Kosten CHF 552.00 (Fahrstunde CHF 55.20)
– Möchte Jemand diese Grundfahrausbildung nicht, so wünscht er auch keine Fahrausbildung und braucht mich demzufolge nicht –
Sollten mit Ablauf der Vor- und/oder Grundschulung die Voraussetzungen und Fähigkeiten nicht ausreichen um die Fahrprüfung in einer vertretbaren Anzahl an Fahrlektionen zu bestehen, werde ich in solchen Fällen die betroffenen FahrschülerInnen informieren und eine persönliche Offerte erstellen! Die FahrschülerInnen können dann anhand dieser Offerte selber über das weitere Vorgehen entscheiden. Sie dürfen jederzeit eine zweite Meinung einholen oder als letzte Lösung, die Fahrschule wechseln. Daher gilt:
– Die obligatorische Grundfahrausbildung oder eine Offerte geben keine Gewähr, dass die Fahrprüfung auch bestanden wird –