Zuständigkeit
Zuständig für die Durchführung der Prüfungen und die Erteilung des Lernfahrausweis ist der Wohnsitzkanton. Auf schriftliches Gesuch erteilen wir Ihnen die Bewilligungen zum Ablegen der Prüfung in einem anderen Kanton, wenn sich beispielsweise Ihr Arbeits- oder Ausbildungsplatz ausserhalb des Kantons Uri befindet.
Mindestalter
Das Mindestalter für die Beantragung eines Lernfahrausweises beträgt 17 Jahre!
Lebensrettende Sofortmassnahmen
Bei der Abgabe des Gesuchsformulars ist nachzuweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kursbesuch muss bei einer dazu anerkannten Organisation absolviert werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. Vom Kursbesuch befreit sind Inhaber eines Führerausweises der Kat. A, A1 oder B1 sowie Personen gemäss Liste in der Weisung des Bundesamtes für Strassen über Kurse in lebensrettenden Sofortmassnahmen der Führerausweisbewerber.
Samariter-Kurse: http://samariter-uri.ch/node/12
Sehtest
Vor Einreichung eines Gesuches um die Erteilung eines Lernfahrausweises haben Sie Ihr Sehvermögen bei einem Augenarzt oder einem anerkannten Optiker summarisch prüfen zu lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Das Gesuch kann direkt hier heruntergeladen werden.
Gesuchseinreichung
Das Gesuch für die Erteilung eines Lernfahrausweises wird frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters entgegengenommen. Wird das Gesuch erstmals eingereicht, so haben Sie persönlich vorzusprechen und zusätzlich einen gültigen Identitätsnachweis mit aktuellem Farbfoto (ohne Kopfbedeckung!) vorzulegen. Für Ausländer ist zusätzlich der Ausländerausweis vorzuweisen. Die Bearbeitungszeit beläuft sich in der Regel auf 2-3 Arbeitstage.
Theoretische Führerprüfung
Die Basistheorieprüfung wird am Computer absolviert. Es stehen vier Sprachen – Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch – zur Verfügung. Die Prüfung umfasst 50 Fragen zur allgemeinen Verkehrssicherheit. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn von maximal 150 Punkten mindestens 135 erreicht werden. Sie kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die bestandene Theorieprüfung ist unbefristet gültig.
Lernen Sie mit den Originalprüfungsfragen des Strassenverkehrsamtes für Ihre Theorieprüfung.
Die VIP-Card ist erhältlich bei der Fahrschule Zberg.
Lernfahrausweis
Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt. Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn Sie die praktische Führerprüfung drei Mal in Folge nicht bestanden haben und Ihre Fahreignung auf Grund eines Tests verneint wird. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann in der Regel ein zweiter Lernfahrausweis für die gleiche Kategorie (mit neuem Gesuchsformular usw.) beantragt werden. Wer die Voraussetzungen für die Erteilung eines zweiten Lernfahrausweises nicht erfüllt oder während dessen Gültigkeit die Prüfung nicht besteht, dem wird die Erteilung eines weiteren Lernfahrausweises für 2 Jahre verweigert. Der Lernfahrausweis ist nur für die Schweiz gültig.
Lernfahrten
Wer zwischen dem 17. und dem 20. Altersjahr einen Lernfahrausweis erwirbt, muss diesen mindestens 12 Monate lang besitzen um die praktische Prüfung absolvieren zu können. Ab dem 20. Altersjahr entfällt die 12-monatige Fahrpraxispflicht. Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens 3 Jahren berechtigt ist, das Lernfahrzeug selbst zu führen sowie keinen Führerausweis auf Probe besitzt. Die Begleitperson muss neben dem Führer Platz nehmen und die Handbremse leicht erreichen könnten. Die blaue Tafel mit dem Weissem «L» ist auf allen Lernfahrten anzubringen.
Verkehrskundeunterricht
Bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung ist nachzuweisen, dass ein Kurs über Verkehrskunde (8 Stunden) bei einer Fahrschule besucht wurde. Wurde der Kurs einmal vollständig abgeschlossen, ist dieser unbefristet gültig. Die Kursteilnahme setzt den Besitz des Lernfahrausweises voraus.
Prüfungsanmeldung
Legen Sie Wert auf eine gründliche Ausbildung. Hauptziel soll nicht das möglichst rasche Ablegen der Führerprüfung sein, sondern die Fähigkeit, das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen sicher zu führen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich bei einem Fahrlehrer ausbilden zu lassen. Sobald Sie sich prüfungsreif fühlen, können Sie sich selber oder durch Ihre Fahrschule mit der Anmeldekarte zur Theorieprüfung bzw. praktischen Prüfung anmelden. Sie erhalten anschliessend die Einladung mit dem Prüfungstermin. Zwischen Anmeldung und Prüfungstermin liegen in der Regel vier Wochen, bei der Theorieprüfung ein bis zwei Wochen.
Praktische Führerprüfung
Zur Prüfung sind der Lernfahrausweis und der Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeugs mitzubringen (Kopien werden nicht akzeptiert). Die praktische Führerprüfung erfolgt entsprechend den allgemeinen Prüfungsanforderungen und dauert ca. 60 Minuten. Das Prüfungsfahrzeug muss ein Motorwagen der Kategorie B sein welches in verkehrstauglichem Zustand und mit einer blauen Tafel mit weissem «L» ausgerüstet ist. Der Prüfungsexperte muss die Handbremse leicht erreichen und auch beim Tragen der Sicherheitsgurten wirksam betätigen können. Bei winterlichen Strassenverhältnissen muss Ihr Fahrzeug mit wintertauglichen Reifen versehen sein. Nach bestandener Führerprüfung wird Ihnen der Führerausweis im Kreditkartenformat per Post zugestellt.
Inhalt gemäss Strassenverkehrsamt Kanton Uri:
Amt für Strassen- und Schiffsverkehr
Gotthardstrasse 77a
6460 Altdorf