Praktische Fahrausbildung

Seit 01. Januar 2021 kannst du also bereits mit 17 Jahren mit einer geeigneten Begleitperson Auto fahren lernen. Du musst jedoch eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen, bevor du die Prüfung absolvieren kannst. Das Ziel dieser Lernphase ist es, Erfahrungen zu sammeln. Ich empfehle dir, dass du zu Beginn deiner Fahrausbildung, also mit Beginn der Vor- und Grundschulung (erste Ausbildungshälfte), dann wieder zu Beginn der Haupt- und Perfektionsschulung (zweite Ausbildungshälfte) bei mir jeweils einige Fahrlektionen absolvierst und dieses Wissen dann im privaten Fahren übst und vertiefst (Details siehe unter «vollumfängliche Grundfahrausbildung»).  

Alle, die den Lernfahrausweis vor dem 20. Lebendsjahr erwerben, müssen diese 12-monatige Lernphase durchlaufen!

Ziel meiner Fahrschule ist es, Dir während dieser 12-monatigen Lernphase eine Grundfahrausbildung anzubieten mit einem Optimum an Preis und Leistung! Eine Grundfahrausbildung, die Alles beinhaltet was Du als Neulenker brauchst um Dich im heutigen Strassenverkehr sicher zu bewegen! Gerne würde ich zum gegebenen Zeitpunkt auch mit deiner L-Begleitperson näher zusammenarbeiten! 

Start und Termin

1. FahrschülerInnen müssen sich vor dem Start mittels Anmeldeformular registrieren!

2. FahrschülerInnen erhalten von der Fahrschule eine Offerte zugestellt! 

3. FahrschülerInnen erhalten einen ersten Fahrtermin!

siehe auch unter dem Menupunkt Anmeldungen: Autofahren mit 17 Jahren 

Themen und Inhalte

Teil 01: VORSCHULUNG
Grundlagen der Fahrdynamik

01. Fahrlektion à 75`: Standortbestimmung
02. Fahrlektion à 75`: Blicktechnik, Lenken, Schalten
03. Fahrlektion à 75`: Anfahren, Rückwärtsfahren, Bremsen
04. Fahrlektion à 75`: Steigung und Gefälle, Blicksystematik

Die Lektionen finden im ersten 1/3 der Grundfahrausbildung statt!

Teil 01: GRUNDSCHULUNG
Abbiegen - Manövrieren

05. Fahrlektion à 75`: Überlandfahrt, Axenstrasse
06. Fahrlektion à 75`: Wenden, Vorparken, Sichtpunktfahren
07. Fahrlektion à 75`: Zeichengabe, Einspuren, Abbiegen
08. Fahrlektion à 75`: Feldparken rückwärts, Längsparken rückwärts

Die Lektionen finden im ersten 1/3 der Grundfahrausbildung statt!

Teil 02: HAUPTSCHULUNG
Partner - Strasse

09. Fahrlektion à 75`: Autobahn, Autostrasse
10. Fahrlektion à 75`: Partner und Strasse, ÖV
11. Fahrlektion à 75`: Kreuzen, Lücken, Vortritte

Die Lektionen finden im zweiten 1/3 der Grundfahrausbildung statt!

Play Video

Teil 02: STADTFAHREN
Fahrstreifen - Lichtsignale

12. Fahrlektion à 75`: Tunnel, Doppelkreisel, Lichtsignale
13. Fahrlektion à 75`: Fahrstreifenbenutzung, Spurwechsel

Die Lektionen finden im zweiten 1/3 der Grundfahrausbildung statt!
- das Stadtfahren wird in 1er oder 2er-Gruppen durchgeführt -

Play Video

Teil 03: PERFEKTIONSSCHULUNG
Gefahren erkennen und vermeiden

14. Fahrlektion à 75`: Testfahrt/Prüfungsfahrt (Bü)
15. Fahrlektion à 75`: Testfahrt/Prüfungsfahrt (Fl)
16. Fahrlektion à 75`: Testfahrt/Prüfungsfahrt (Er)
17. Fahrlektion à 75`: Testfahrt/Prüfungsfahrt (Al)

Die Lektionen finden im letzten 1/3 der Grundfahrausbildung statt!

Play Video

Dauer und Preise

  • Eine Fahrlektion dauert 75 Minuten und kostet Fr. 100.-!  Eine «Fahrstunde» à 60 Minuten kostet somit umgerechnet Fr. 80.-!
  • Alle 17-jährigen Fahrschüler*Innen, die eine «vollumfängliche Grundfahrausbildung» absolvieren, also 17 Fahrlektionen à 75 Minuten, erhalten zudem eine entsprechende Leistungsgutschrift (siehe Offerte)! Dieses Angebot gilt ausschliesslich für die Fahrschule Hans Zberg und bleibt vorderhand auch für alle 18-, 19- und 20-Jährigen die eine 12-monatige Lernphase durchlaufen müssen gültig! 
  • Mit diesem Angebot möchte ich zudem alle jungen Leute motivieren,  die Vorgehens- und Ausbildungsweise der Fahrschule/dem Fahrlehrer zu überlassen.
  • Ist eine «vollumfängliche Grundfahrausbildung» – also 17 Lektionen à 75 Minuten – nicht erwünscht, erhält der Fahrschüler*In keine Leistungsgutschrift! Der Fahrlehrer übernimmt die Verantwortung nur für die von Ihm in der Fahrschule erteilten Lektionen. 
  • Die absolvierten Leistungen bezahlt man am Besten mittels E-BANKING (QR-Code)! Es besteht jedoch auch die Möglichkeit mit TWINT oder direkt beim Fahrunterricht mit den üblichen Bankkarten wie MAESTRO/VISA zu bezahlen!

Unverbindlich und Persönlich

  • Alle Fahrschüler erhalten vor dem Start von der Fahrschule eine unverbindliche Offerte zugestellt.
  • Der Fahrschüler soll mir kurz ein Feetback geben ob er damit einverstanden ist oder ob er einen andern Vorschlag hat.
  • Im Anschluss an die Vor- und Grundschulung kann eine weitere, persönliche Offerte folgen. Diese zweite Offerte wird vom Fahrlehrer – gestützt auf die bis anhin gemachten Erfahrungen – vorgeschlagen! Berücksichtigt werden die persönlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten des Fahrschülers. Die Offerte gibt Aufschluss über den zu erwartenden Aufwand und die damit verbundenen Kosten bis zur Fahrprüfung.
  • Der Fahrschüler muss anhand dieser persönlichen Offerte selber über das weitere Vorgehen entscheiden. Er muss sein Einverständnis zur Weiterführung der Fahrausbildung schriftlich bestätigen! 
  • Er darf auch eine Auszeit oder Gedenkzeit nehmen um zu einem späteren Zeitpunkt wieder «weiter zu fahren».
  • Er darf jederzeit eine zweite Meinung einholen oder letztendlich auch die Fahrschule wechseln. 
  • Die Offerte gibt jedoch keinerlei Gewähr dass die Fahrprüfung so auch tatsächlich bestanden wird!

Üben und Festigen

Wird eine «vollumfänglichen Grundfahrausbildung» absolviert, erhält der Fahrschüler zu den drei Ausbildungsstufen Vorschulung, Grundschulung und Hauptschulung jeweils ein passendes Unterrichtsheft, das er beim privaten Üben und Festigen anwenden kann.